@ Stephan Sanetra
[#23]Ich wiederhole mich: Durch das Verschenken gelange ich rechtmäßig an den Brief und dessen Inhalt und kann i.d.R. damit machen, was ich will:
Verbrennen, zerschnipseln, lesen, veröffenlichen oder ein Schiffchen falten.
Irgendwelche Handlungen im Sinne der aufgeworfenen Frage beziehen sich ausschließlich auf
unbefugtesHandeln.