Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
Detlev0405 Am: 22.05.2020 07:58:22 Gelesen: 15242# 41@  
@ Wim Ehlers [#3]

Hallo Wim,

ich verstehe deinen Einwand nicht. Vor allem bei einer Karte von 1919 wie von Detlef gezeigt und nur die kann hier Diskussionsbasis sein.

Uli hat in seinem Beitrag [#35] beim Urheberrecht bereits darauf verwiesen, dass es erloschen ist. Viel wichtiger aber ist eine ganz andere Regelung im Zivilrecht nach BGB. Nach § 311c BGB wird bei Veräußerung (trifft auch für Schenkung zu) einer beweglichen Sache auch das Zubehör mit veräußert. In unserem Fall sind das die Schutzrechte an der Karte, die zum Zubehör zu rechnen sind.

Hat Detlef die Karte rechtmäßig in seinen Besitz gebracht und davon gehe ich aus, muss er sich keine Gedanken um irgendwelche Post- oder Briefgeheimnisse machen. Auch wenn Uli negative Beispiele zur Inbesitznahme von philatelistischem Material aufzeigt, ist bei so einer Karte immer erst einmal vom rechtmäßigen Erwerb auszugehen.

Alle Rechte sind an Detlef übergegangen.

Gruß
Detlev
 
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