Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
Martin de Matin Am: 22.05.2020 08:35:00 Gelesen: 15225# 45@  
Ich finde es schrecklich, wenn es innerhalb von 12 Stunden fast 40 vermeintliche Antworten zu einer Frage (Beitrag 1) gibt, wobei nicht einmal eine Handvoll davon die eigentliche Frage betreffen. Es wird nur so von Paragraphen und Gesetzen gesprochen. Wenn man sich darüber austauschen will, dann macht es bitte in einem eigenen Thema, und bezieht euch gegebenfalls auf den ersten Beitrag.

Eine kleine Anmerkung aus meiner Sicht zu den nicht zu der eigentlichen zu der Frage 1 gehörenden Beiträgen.
Postgeheimnis: Betrifft dies den nicht eigentlich nur den Postdienstleister?
Briefgeheimnis (§ 202 StGB): Hier geht es nur um verschlossene Briefe, Schriftstück oder Abbildungen, oder?

Dürften nach manchen der oberen Beiträgen nicht auch Briefe von bedeutenden Personen (z.B. Schriftstellern, Wissenschaftlern usw.) die z.B. in Archiven lagern nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden? Müssten Briefmarkenauktionshäuser wenn in ihren Abbildungen Texte sind (wer hat denn keine Postkarte im Angebot), diese dann schwärzen, natürlich auch dann wenn eine potentieller Käufer diese besichtigt? Ein Brief mit der Unterschrift von Goethe sähe bestimmt schön aus wenn der Text unkenntlich wäre, und somit sehr verkaufsfördernd.

Und jetzt Schluss mit den Gedankenspielen.

Gruss
Martin
 
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