Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
bayern klassisch Am: 22.05.2020 10:56:23 Gelesen: 15009# 54@  
Liebe Freunde,

nur ein Satz: Wo kein Richter, da kein Kläger. Wer sollte da gegen wen klagen?

Wenn ein Adressat seine Briefe oder Karten her gibt, ist das Briefgeheimnis erloschen. Ausnahme: Diebstahl bzw. Unterschlagung; diese im Jahr 1919, oder sonst wann zu beweisen dürfte unmöglich sein. Also keine Bange.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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