Thema: Briefgeheimnis für Belege im Forum ?
bayern klassisch
Am: 22.05.2020 10:56:23
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Liebe Freunde,
nur ein Satz: Wo kein Richter, da kein Kläger. Wer sollte da gegen wen klagen?
Wenn ein Adressat seine Briefe oder Karten her gibt, ist das Briefgeheimnis erloschen. Ausnahme: Diebstahl bzw. Unterschlagung; diese im Jahr 1919, oder sonst wann zu beweisen dürfte unmöglich sein. Also keine Bange.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
Quelle: www.philaseiten.de
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