Thema: Recht: Gesetz für Virtuelle Hauptversammlung wird wohl zur Dauerregelung
Jürgen Häsler Am: 27.05.2020 22:25:28 Gelesen: 9290# 2@  
Ich möchte noch kurz auf den Artikel von Rechtsanwalt Dr. Bernd Lindemeyer in der Juni-Ausgabe der philatelie (Seite 4 und Seite 6) hinweisen, der sich mit obiger Thematik befasst. Schon bei meiner Arbeit in der Strukturkommission des BDPh habe ich Herrn Dr. Lindemeyers Fachkompetenz schätzen gelernt. Seine rechtliche Beurteilung war auch dem BDPh-Newsletter 04-2020 beigefügt, der von Herrn Schmidt am 06. Mai an alle Vereinsvorsitzenden verschickt wurde.

Es ist erfreulich, dass sich der BDPh mit diesen Fragen auseinandersetzt und so die Vereine aktiv unterstützt.

Zudem besteht inzwischen begründete Hoffnung, dass zumindest ab September wieder Vereinsveranstaltungen und Hauptversammlungen stattfinden können. Für Großveranstaltungen wie z.B. Messen im Herbst bin ich allerdings pessimistisch. Sie bergen für die Veranstalter ein nur schwer kalkulierbares, immenses Kostenrisiko.

Viele Grüße
Jürgen Häsler
 
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