Thema: Bund: Portoerhöhungen ab 2016 - Preise sollen 3 Jahre stabil bleiben
gestu Am: 28.05.2020 11:06:56 Gelesen: 28638# 79@  
Die Deutsche Post hätte das Porto für Standardbriefe 2016 nicht erhöhen dürfen. Eine Klage gegen die damalige Genehmigung vor dem Bundesverwaltungsgericht war nun erfolgreich.

Die Erhöhung des Briefportos für Standardbriefe der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 ist rechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hob in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil aufgrund der Klage eines Zusammenschlusses anderer Postunternehmen die Genehmigung der Portoerhöhung von 62 auf 70 Cent durch die Bundesnetzagentur auf.

Das höchste deutsche Verwaltungsgericht stufte nun aufgrund dieser neuen Berechnungsmethode die Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur als rechtswidrig ein. Die im Jahr 2015 erlassenen Bestimmungen seien unwirksam, weil sie nicht durch eine Verordnungsermächtigung des Postgesetzes gedeckt seien. Damit sei kein Gewinnzuschlag erfasst, der sich an den Gewinnmargen von Postunternehmen auf vergleichbaren Märkten orientiere.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7853
https://www.philaseiten.de/beitrag/234811