Thema: Bund: Portoerhöhungen ab 2016 - Preise sollen 3 Jahre stabil bleiben
EdgarR Am: 28.05.2020 11:50:42 Gelesen: 28645# 80@  
@ gestu [#79]

Also, ganz präzise ausgedrückt: Nicht "die Portoerhöhung der DP AG" war rechtswidrig (das kann allein deshalb schon nicht sein, weil eine Preisforderung einer privatrechtlichen Firma kein Verwaltungsakt ist) sondern die Genehmigung der beantragten Portoerhöhung durch die Aufsichtsbehörde "Deutsche Netzagentur" war rechtswidrig weil auf fehlerhafter Grundlage erteilt.

Heißt also: Die DP AG hätte das Porto nicht wie beantragt und - rechtsfehlerhaft - so genehmigt erhöhen dürfen.

Im der Praxis ist das Urteil schlicht und ergreifend gut 3 Jahre zu spät ergangen denn, wie man in meinem Herkunftsländle es ausdrückt: "Etzat isch d'Katz schau d'Bach naa"...

Es ergibt sich aus diesem Urteil jedoch m.E. zwingend, dass die neuerliche Portoerhöhung (von 70 auf 80 Cent für Standard Inland) ganz genauso rechtsunwirksam weil rechtsfehlerhaft (weil auf derselben falschen Beurteilungsbasis ergangen) gewesen ist. Ich erwarte deshalb in allernächster Zukunft eine hektische Betriebsamkeit der Bundesregierung in Berlin um ganz schnell eine geänderte (m.a.W.: zurechtgeschusterte...) Ermächtigungsbasis für die Bundesnetzagentur zu basteln, die die ergangene Genehmigung nachträglich "rechtmäßig" macht...
EdgarR
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/7853
https://www.philaseiten.de/beitrag/234816