Thema: Lebensmittelmarken, Bezugsscheine und Zuteilung
epem7081 Am: 28.05.2020 17:52:25 Gelesen: 12586# 13@  
Hallo zusammen,

heute kann ich eine "Fünfte Reichskleiderkarte für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 15 Lebensjahr" vorstellen. Diese ist offenbar zum 1.8.1944 vom Wirtschaftsamt im Namen des Oberbürgermeisters der Stadt Stuttgart zugeteilt worden. Aufschlußreich die Information auf der Vorderseite:

"Die Karte gilt bis 31. Dezember 1945, sie ist nicht übertragbar. Die Karte darf nur zur Befriedigung des Bedarfs des Karteninhabers benutzt werde. Mißbräuchliche Benutzung wird bestraft. Aus dem Zusammenhang der Karte gelöste Kartenteile und Abschnitte sind ungültig.

Auf die Karte können die umstehend genannten Waren bezogen werden. Bei jeder Ware ist angegeben, wieviel Abschnitte von dem Verkäufer zur Aushändigung der Ware von der Karte abgetrennt werden. Beim Bezug von Strümpfen (nicht Söckchen) trennt der Verkäufer außer den Abschnitten den entsprechenden Bezugsnachweis von derselben Reichskleiderkarte ab. Der Bezug von Strümpfen ist auf 6 Paare beschränkt".




Weitere Anmerkungen zu Bewertung der Stoffe und dem Punktwert der Waren runden die Basisinformation ab.

Ein erstaunliches Warenspektrum wird dann anschließend aufgelistet und mit Punkten bewertet.



Die Fehlstellen an der Karte lassen den Grad der Inanspruchnahme erahnen.

Ob diese aufgelistete Reichhaltigkeit tatsächlich dem Karteninhaber zur Verfügung stand, möchte man doch bezweifeln.

Mit freundlichem Sammlergruß
Edwin
 
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