Thema: (?) (248) Deutsches Reich: Belege bestimmen
Nachtreter Am: 30.05.2020 21:56:21 Gelesen: 52280# 78@  
Noch eine Möglichkeit:

in Kenntnis der Abwesenheit hat der Empfänger beim Zusteller Postwertzeichen hinterlegt (mglw. zusammen mit der Nachsendeadresse). Das würde auch den Stempelabdruck vom zweiten Postamt erklären.

Kleiner Hinweis am Rande: Solche Verfahren wurden noch bis Anfang der 1990er Jahre bei ins Ausland nachzusendenden Postsendungen gemacht, um eine schnellere Zustellung zu bekommen - weil die Erhebung von Nachentgelten wegfiel! Man war allerdings auf die Güte und den Servicegedanken des Zustellers angewiesen!

Viele Grüße

Nachtreter
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/2259
https://www.philaseiten.de/beitrag/235088