Thema: Peter Feuser: 2000–2020 Zwanzig Jahre Bleisulfidskandal
Jürgen Häsler Am: 01.06.2020 20:24:52 Gelesen: 20607# 72@  
Die hier gemachten Aussagen stellen die persönliche Meinung des Verfassers dar. Für die These, dass PVC-Folien für Schäden an klassischen Briefmarken verantwortlich sind, gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse.

@ bovi11 [#71]

Hallo Dieter,

ich kann Deinen „Ärger“ über den mißverständliche Verwendung der Werbeaussage „garantiert weichmacherfrei und säurefrei“ sehr gut nachvollziehen. Das Problem liegt im verwendeten Begriff „Weichmacher“, der leider kein Terminus technicus (Fachbegriff) in der Chemie ist.

Weichmacher bzw. Weichmachungsmittel (engl. plasticizer) bewirken, dass Stoffe weicher, flexibler, geschmeidiger und elastischer sind.

Weichmacher wirken als Lösungsmittel. Sie lassen Kunststoffe aufquellen und überführen sie in einen gelartigen Zustand. Wenn Weichmacher wieder entweichen, schrumpft der Stoff, wird spröder, härter und gegebenenfalls rissig.[1] Ein benachbarter Stoff, in welchen der Weichmacher migriert, kann klebrig werden oder sich schlimmstenfalls verflüssigen.

So steht es (absolut richtig) im entsprechenden Wikipedia-Artikel.

Die Firmen X und Y müssen lediglich behaupten, dass der in der Hart-PVC-Folie enthaltene „Weichmacher“ eigentlich ein „Stabilisator“ ist, und schon können sie weiter behaupten, ihr Material enthalte keinen „Weichmacher“. Denn dann ist da tatsächlich kein „Weichmacher“ enthalten. Mit der „juristischen Keule“ werden wir nichts erreichen.

Im folgenden eine Rechtsnorm aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

§ 5 Irreführende geschäftliche Handlungen

(1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:

1.
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;

Mit dieser Rechtsnorm kommen wir wohl nicht weiter. Sie würde uns nur dann helfen, wenn die Firmen X und Y in wahrheitswidriger Weise behaupten würden, ihre Hart-PVC-Folien seien „ schwefelfrei“. Das tun sie ja aber gerade eben nicht.

Als ich am 26. September 2018 im Rahmen der Briefmarkenbörse Sindelfingen meinen Vortrag in Sindelfingen „Strukturwandel im BDPh – Mythos oder Wirklichkeit“ gehalten habe, bin ich auf die Themen „Umtauschfrist von Bund-DM-Briefmarken“ und auch kurz auf das Thema „Bleisulfidschäden“ eingegangen. Ich hatte an dem Abend gesagt, dass dadurch „Tausende von Euro“ an Briefmarkenwert vernichtet worden seien. Der anwesende Richard Ebert korrigierte mich zu Recht mit den Worten: „Das sind Millionen !“

Danach begann ich, mich intensiver mit dem Thema zu befassen, musste jedoch aus persönlichen Gründen eine Pause einlegen.

Am 11. März 2019 habe ich dann auf der Hauptversammlung des WPhV in Stuttgart bei meiner Wahl zum Schatzmeister Peter Feuser kennengelernt. Nachdem er jetzt seine Bleisulfid-Broschüre aufgelegt hat, ist es Zeit, endlich etwas zu unternehmen, aber garantiert nicht vor Gericht. Da habe ich einen anderen Vorschlag parat, der aber noch nicht spruchreif ist.

Viele Grüße
Jürgen

[1] https://www.linther-glas.de/assets/Downloads/BFMaterialvertraeglichkeit.pdf
 
Quelle: www.philaseiten.de
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