Thema: Altdeutschland Bayern - Vorschriften für den Dienstgebrauch
bayern klassisch Am: 15.06.2020 12:12:05 Gelesen: 2513# 1@  
Liebe Freunde,

anbei eine VO vom 17.9.1853 (Nro. 14.930), die für die Brief- und Fahrpost Gültigkeit hatte und die aussagt, dass zukünftig jeder unleserliche, verschmierte oder sonst unbrauchbare Abschlag einen Dienststempels mit 1 Gulden 30 Kreuzern geahndet werden wird.



Was das in der Praxis bedeutete, ahnen wir beim Anblick von Myriaden von Briefen und Marken, bei deren Entwertung diese VO wohl in Vergessenheit geraten zu sein schien.

Pro memoriam - 1 Gulden 30 Kreuzer (90 Kreuzer) verdiente ein Postbeamter in gehobener Stellung am Tag! Geahndete Verstöße taten also richtig weh. Briefestempler verdienten die Hälfte und mussten schon bei einem erkannten Fall auf das Gehalt von 2 Tagen verzichten. Lustig war anders.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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