Thema: Portobestimmung von Belegen: Altdeutschland Bayern - Schweiz
bayern klassisch Am: 15.06.2020 12:33:24 Gelesen: 27116# 72@  
Liebe Freunde,

von einem äußert netten Forumsmitglied konnte ich den hier 1 zu 1 eintauschen. Brief aus Augsburg vom 19.12.1855 nach St. Gallen in der Schweiz, frankiert mit 9 Kreuzern für den 2. Rayon Bayerns und den 1. Rayon der Schweiz, also korrekt. Aber die Besonderheit war, dass der Absender den Brief in den Briefkasten geworfen und auf ihm oben Recommandirt vermerkt hatte.






Hierzu passt die VO-Nr. 14.873 vom 16.9.1853, nach der eigentlich dieser Vermerk durch die Hand des Absenders zu streichen war - aber ein Absender war nicht greifbar. Man hätte dann unter dem Vermerk "Boite", oder "Aus dem Briefkasten" notierten und den Brief unrekommandirt abgehen lassen sollen.

Aber die 6 Kreuzer für die Recommandation wollte man in Augsburg dann doch haben und notierte daher folgendes: "Boîte, noch 6 Recomand. Gebühr" und belastete somit die Schweiz, in specie St. Gallen, mit dem Einzug von 20 Rappen, die allein der Aufgabepost zustanden, nicht der bayer. Postverwaltung, weil in Bayern die Reco - Gebühren zu den Emolumenten der Postbediensteten gehörten.

Man brachte aber KEINEN Chargé - Stempel an und vergab auch keine Reco - Nummer! Das ist nun ein sehr widersprüchliches Verhalten, denn die Stempelung mit dem Chargéstempel war vorgeschrieben, auch wenn niemand da war, der einen Schein beanspruchen konnte (Vermerk im Reko - Manual dann einfach: "Aus der Boîte recommandirt").

Ob der Empfänger in St. Gallen die 20 Rappen bezahlt hat? Ob der Brief in der CH als rekommandirt behandelt wurde und nur gegen Unterschrift auszuhändigen war? Wir wissen es leider nicht.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/10117
https://www.philaseiten.de/beitrag/236709