@ bovi11
[#161]Danke für Deine "Freundlichkeiten" und dass Du mir vorwirfst, meine Aussagen belegen zu können, was Du nicht wohl nicht nötig hast. Du behauptest etwas und damit ist das wohl schon Tatsache.
Zunächst mal: Selbstverständlich gehört es zum Thema
Delcampe und der Umgang mit Fälschungen sich mit den rechtlichen Grundlagen zu diesem Thema wenigstens ansatzweise auseinanderzusetzen. Auch wenn das nicht in Deine "Wünsch-Dir-Was"-Welt passt.
Und ja, ich habe schlampig recherchiert. Das EuGH hat "längst" entschieden. Nämlich am 2.4.2020. Wie konnte ich nur so blind sein.
Keine Markenbenutzung durch (kenntnislose) reine Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren durch AmazonKurz:
https://www.lhr-law.de/magazin/markenrecht/amazon-ist-auch-nur-ein-marktplatzAusführlich:
https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=2969Das Urteil selbst:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=224883&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1Dieser Fall war insofern verschärft, als Amazon die Ware auch noch gelagert und versendet hat, also aktiv am Geschäftsgeschehen beteiligt war. In dem Fall muss ich allerdings sagen, dass mir persönlich das zu weit geht. In diesem Fall hätte ich auf jeden Fall eine Verantwortung des Plattformbetreibers gesehen.
Aber sorry, vielleicht hast Du ja ein noch aktuelleres Urteil aus den letzten 2 Monaten oder eine andere Dir passendere Quelle über die man sachlich diskutieren kann.
Bleibt gesund,
Thomas