Thema: Bund: Belege bestimmen
Uwe Seif Am: 27.06.2020 20:32:50 Gelesen: 12928# 41@  
@ 1 Pf [#37]

Hallo Axel,

ich nehme an, dass der Empfänger Briefmarken zum Stempeln an die Versandstelle schickte. Es musste ein Rückumschlag beigelegt werden, deshalb die gestempelte Adresse. Die Rücksendung der gestempelten Briefmarken erfolgte portofrei, wenn das Stempelgut für das Rücksendeporto ausreichte. Fehlbeträge (in Deinem Fall 1Pf) mussten auf dem Rücksendeumschlag verklebt werden. Ich meine, dass über diese Verfahrensweise auch schon einmal in der AGF-Rundschau berichtet wurde.

Der Einzeiler auf der Rückseite stammt wohl vom Postamt 11,Berlin. Ich gehe auch davon aus, dass die "6" (könnte auch eine "9" sein) vom Eilzusteller stammt.

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
Uwe Seif
 
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