Thema: Betrug zum Schaden der Post
drmoeller_neuss Am: 30.06.2020 16:59:16 Gelesen: 53411# 146@  
@ DL8AAM [#145]

Das ganze wirkt so, wie mit "bösen Vorsätzen", gezielt genau so gewollt und gemacht. Man muss dafür ja nur den Zeitpunkt abpassen, zu dem gerade die auszubildene Bäckerfachverkäuferin alleine Schicht hat.

Der Betrieb ist für das Personal verantwortlich, nicht der Kunde. Wenn die Auszubildende nicht alle Tätigkeiten beherrscht, darf sie eben nicht alleine Dienst machen. Und schliesslich gibt es bei der Post schon noch wichtige Sendungen, wie fristgerechte Kündigungen, Auszahlungen oder Postzustellungsurkunden. Was würdest Du dazu sagen, wenn die durch unerfahrene Postangestellte versaubeutelt werden? Oder beim Metzger, wenn Du statt Rindersteaks Schweinekottlets bekommst, mit dem netten Hinweis, dass die Auszubildende den Unterschied noch nicht kennt?

Das Briefzentrum nahm die Sendung ja auch problemlos an, stempelte je Marke einzeln mit einen Handstempel am Schalter ab. Erst bei der "Empfängerpost" fiel das auf, die Marke wurde nachträglich blau gekennzeichnet, der Empfänger verweigerte die Annahme und die Sendung ging mit 3,15 € Nachporto zurück. Ich konnte meine Frau nur mit viel Mühe davon abhalten, sofort den Anwalt unseres Vertrauens und den Verbraucherschutz einzuschalten, um die Post zu verklagen . . .

Auch hier ist die Post in der Verantwortung. Wenn der Kunde einen Brief am Schalter aufgibt, muss er davon ausgehen, dass der Postarbeiter die Sendung richtig behandelt. Sonst kann er sich den Weg zum Schalter gleich sparen und den Brief in den Briefkasten werfen. Es gab (gibt ?) ein Verzeichnis der gültigen Postwertzeichen, und da muss im Zweifelsfall der Mitarbeiter nachschauen. Ich kenne aus meinen Briefmarkenkreise auch die umgekehrten Fälle, wo die Doppelnominale als ungültig angesehen und nicht akzeptiert wurde.

Ich erinnere mich an einen Fall im ICE, wo ein Fahrgast mit einem falschen Fahrschein angetroffen wurde. Es wurde der Zugchef hinzugerufen, und die Kundin konnte glaubhaft machen, die Fahrkarte so am Schalter im Bahnhof erworben zu haben. Von einer Fahrpreisnacherhebung wurde abgesehen, der Zugchef hat alles notiert, mit dem Hinweis, hier werden wir "betriebsintern noch etwas nachschulen". Meines Erachtens ist das einzige gangbare Weg, schliesslich kann der Kunde nichts dafür, wenn der Mitarbeiter die eigenen Tarifbestimmungen nicht kennt.
 
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