Thema: Betrug zum Schaden der Post
DL8AAM Am: 30.06.2020 21:09:53 Gelesen: 52877# 151@  
@ drmoeller_neuss [#149]

Wenn die Sendung aber unterwegs wegen Corona "gestrandet" war, kann man der Post keinen Vorwurf daraus machen.

OK, aber dann sollte sie zumindest die "weitergehenden" Portoanteile von sich aus erstatten. Ein dicker Brief in die USA, womöglich mit Zusatzleistungen, kostet halt etwas mehr, als ein Inlandsbrief. Und zurück kommt halt nur ein normaler unzustellbarer Inlands-Landbrief. Ein "Verrechnen" des Inlandsanteils fände ich da auch vollkommen akzeptabel, aber nicht das komplette Einbehalten auch des Portoanteils der ausländischen Post. So eine Verrechnung wäre vertretbar in den Fällen, in denen die Unmöglichkeit der Weiterleitung bei der Annahme am Schalter (oder beim Einwurf) noch nicht bekannt war, wenn aber "das Land" bereits auf der "geht gerade nicht-Liste" stand und der Postler vor Ort die Sendung trotzdem ohne Risikoansprache ("Wollen Sie es trotzdem versuchen?") annimmt, dann gehe ich als Kunden natürlich immer davon aus, das der Postler, als kundiger Fachverkäufer, etwas Tagaktuelleres weiss, als ich oder der externe Webmaster der Post. Dann würde ich die komplette Entschädigung und ein ganz dickes Sorry der Post erwarten - und keine einfache Rücksendung mit lieblosen Hinweisstempel unter vollen Einbehalt der 10 € Porto. Das wäre vollkommen OK, wenn ich trotz der "Sperrliste" eine Sendung besseren Wissens über einen Briefkasten eingeliefert hätte (was sicherlich unsere lieben Philatelisten öfters gemacht haben, um so an interessante RTS-Belege zu kommen ... ja, warum auch nicht).

Auch wenn das ein interessantes Thema ist, wir gleiten leider zu sehr ab ;-) Sorry! Zurück zum (vermeidlichen) Postbetrug ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
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