Thema: PPA 30.06.2020: Vorsicht bei Angeboten Xener Xichel und Geboten von "tida"
bovi11 Am: 30.06.2020 22:26:57 Gelesen: 2539# 6@  
@ drmoeller_neuss [#5]

"Für mich ein krasses Fehlurteil."

Die Einschränkung "für mich" ist einer der wenigen richtigen Feststellungen!

"...da der Bieter eine gültige Willenserklärung abgegeben hatte, für das Fahrzeug den Marktpreis von 17.000 EUR bezahlen zu wollen." ist richtig, aber die Erklärung sollte eben das Höchstgebot sein und war gekoppelt an die Vorgabe, wonach es bis zu diesem Betrag jeweils eine Steigerungsstufe über dem höchsten wirksamen Gebot liegen sollte. Daran mangelte es im vorliegenden Fall. Daß der Anbieter weitere wirksame Gebote durch seine Manipulation verhindert hat, ist letztlich sein Pech. Dazu gibt es ein uraltes passendes Sprichwort, das den Nagel auf den Kopf trifft:

"Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein."

Das Urteil des BGH ist dogmatisch absolut sauber begründet und es zeigt dem unredlichen Manipulierer zu Recht die Grenzen auf, die der Gesetzgeber im Sinne eines fairen Miteinander gewollt hat.

Wie sagte der 2019 verstorbene Prof. Dr. Otto Teplitzky* in einem Seminar mal zu einem Fragesteller:

"Ich würde das so und so machen - eine Begründung sollte sich finden lassen."

Teplitzky war eben Pragmatiker durch und durch.

* http://www.dr-teplitzky.de/
 
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