@ 10Parale
[#15]Die Karte wäre wohl unfrei nicht befördert worden.
Der Anwort-Vermerk gilt nur in Deutschland. Bei diesen Werbeantworten war/ist für den Empfänger nur die einfache Gebühr also ohne Strafzuschlag bei Zustellung fällig.
Von/ins Ausland gibt es das meines Wissens nach nicht.
Außerdem lt. Teilnahmebedingung am Preisausschreiben nehmen nur freigemachte Karte teil (das hat aber postalisch keine Bedeutung).
Schöne Grüße
Rudi