Thema: (?) (72) Tschechische Republik: Belege seit der Gründung am 1.1.1993
rudi63 Am: 09.07.2020 17:58:08 Gelesen: 21018# 16@  
@ 10Parale [#15]

Die Karte wäre wohl unfrei nicht befördert worden.

Der Anwort-Vermerk gilt nur in Deutschland. Bei diesen Werbeantworten war/ist für den Empfänger nur die einfache Gebühr also ohne Strafzuschlag bei Zustellung fällig.

Von/ins Ausland gibt es das meines Wissens nach nicht.

Außerdem lt. Teilnahmebedingung am Preisausschreiben nehmen nur freigemachte Karte teil (das hat aber postalisch keine Bedeutung).

Schöne Grüße
Rudi
 
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