Thema: Lebensmittelmarken, Bezugsscheine und Zuteilung
epem7081 Am: 12.07.2020 15:54:42 Gelesen: 11975# 22@  
Hallo zusammen,

heute kann ich quasi als Pendant zu meiner "Fünfte Reichskleiderkarte für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 15 Lebensjahr" [#13] hier eine "Vierte Reichskleiderkarte für Knaben vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr“ vorstellen.

Diese intensiv genutzte Karte ist von der Stadt Gelsenkirchen zugeteilt worden. Mit dem amtlichen Stempel der Stadt wurde zudem eine „Übergröße“ attestiert. Den aufschlußreichen Abgleich beider Dokumente überlasse ich gerne dem Leser.



"Die Karte gilt bis 30. Juni 1944, sie ist nicht übertragbar. Die Karte darf nur zur Befriedigung des Bedarfs des Karteninhabers benutzt werden.

Mißbräuchliche Benutzung wird bestraft. Aus dem Zusammenhang der Karte gelöste Kartenteile und Abschnitte sind ungültig.

Auf die Karte können die umstehend genannten Waren bezogen werden. Bei jeder Ware ist angegeben, wieviel Abschnitte von dem Verkäufer zur Aushändigung der Ware von der Karte abgetrennt werden. Beim Bezug von Strümpfen und Socken (nicht Söckchen) trennt der Verkäufer außer den Abschnitten den entsprechenden Bezugsnachweis von derselben Reichskleiderkarte ab. Der Bezug von Strümpfen und Socken ist auf 8 Paare beschränkt. Die Abschnitte a-d sind für den Bezug von Waren vorgesehen, die gegebenenfalls besonders bekannt gemacht werden.

Für bestimmte Stoffe und Fertigwaren sind Sonderregelungen ergangen. Sie können in den Geschäften erfragt werden“.




Auf dieser Karte noch besonders bemerkenswert die beiden Bahnhofsstempel von Gelsenkirchen vom ?. AUG. 1944 und aus Würzburg vom 10.SEP.1944 . Ob hier ein Dokument zur - auch in Gelsenkirchen-Buer umstrittenen - Kinderlandverschickung (KLV) vermutet werden darf? [1]

Mit sonntäglichen Grüßen
Edwin

[1] http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Epochen-und-Themen/Themen/vorsorgliche-umquartierung.-die-erweiterte-kinderlandverschickung-im-zweiten-weltkrieg/DE-2086/lido/57d1383ad7bdd8.16458782
 
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