@ saeckingen
[#67]Auch das Thema finde ich interessant.
Zitat von saeckingen
Postkarten und ihre Texte fallen nicht unter dieses Verdikt, denn dort gemachte Mitteilungen waren von Beginn an öffentlich.Das müsste doch dann auch für geschlossene Briefe für die Anschrift und den Absender gelten, die im Grunde ja auch öffentlich sind. Insofern bräuchte es doch gar nicht die Unkenntlichmachung der Anschriften bei Abbildungen von Briefen, wie ich vielfach schon gesehen habe. Oder gilt da rechtlich etwas anderes?
Hallo Michael,
ja stimmt, Danke.
Gruß Thomas