Die Vorläufer der Dienstmarken gab es ab dem 01.07. 1874.
Gebührenmarken für Dienstbriefe der Eisenbahnverwaltungen.
Nach Ausgabe der Gebührenzettel am 1. Juli 1874 waren die dienstlichen Sendungen aller Eisenbahngesellschaften mit diesen zu bekleben.
Der annehmende Postbeamte hatte den Portobetrag (10 bzw.20) auf der Postsendung zu notieren und gleichzeitig in ein bei der Postanstalt geführtes sogenanntes „Entschädigungsconto“ einzutragen, welches quartalsweise und abschließend zum Jahresende mit der jeweiligen Eisenbahngesellschaft abgerechnet wurde.
Faltbrief der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahn-Gesellschaft nach Elberfeld vom 28.9.77 mit Gebührenzettel Nr. D I.
Über diese Eisenbahn-Gebührenzettel gibt es auch Literatur: INFLA-Bücherei Nr 55 von Gotwin Zenker. [1]
mfg
erron
[1]
https://www.infla-berlin.de/17_Daten/Verlag/band-55.pdf?m=1449426389&