Thema: Sonntagsrätsel
merkuria Am: 19.07.2020 18:13:19 Gelesen: 589899# 2038@  
@ 10Parale [#2036]

Ich nehme an, dass der Absender seine Unterschrift handschriftlich unter diese Anzeige gesetzt hat, somit gilt diese nicht als Drucksache!

Gemäss Gebührenverordnung vom 1.9.1871 - 31.8.1976 betrug der Inlandtarif für Briefe bis 15g frankiert 10 Rappen. Wurde der Brief nicht frankiert, musste vom Empfänger eine Gebühr von 15 Rappen bezahlt werden.

Somit gibt es für Briefpost zwei Möglichkeiten:

1. Brief bis 15g und frankiert : 10 Rp, Mi Nr. 30

2. Brief bis 15g und nicht frankiert : 15 Rp

In diesem Fall wäre keine Marke auf dem Brief, den die Gebühr wäre bei der Auslieferung eingezogen worden.

Grüsse aus der Schweiz
Jacques
 
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