Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
muemmel Am: 14.01.2010 19:11:37 Gelesen: 4751148# 144@  
@ Postgeschichte [#143]

Guten Abend Manfred,

die Postanweisung kommt wohl eher nicht in Betracht. Rolf Riiter hatte 1998 in seinem schier unendlichen Archiv gestöbert und für die Verwendung einer Einzelfrankatur der Marke zu 50 Millionen (Nr. 321) im Zeitraum 1. bis 4. November 1923 folgende Möglichkeiten genannt:

Gebühr für die Bescheinigung über die Einlieferung eines gewöhnlichen Paketes
Gebühr für Einsammeln der von den Landzustellern eingesammelten Pakete bis 2,5 kg
Gebühr für Ausfertigung einer Rückforderung oder Aufschriftänderung von Postsendungen
oder Zahlkarten
Gebühr für die Rückgabe noch nicht abgegangener Sendungen
Gebühr für Behandlung von Postvollmachten
Gebühr für Behandlung für Abholungserklärungen
Gebühr für Behandlung für besondere Abkommen wegen Prüfung der Empfangsberechtigung des
Abholers
Gebühr für die Ausfertigung von Doppeln zu Posteinlieferungsscheinen

Nun handelt es bei diesen Gebührennachweisen um recht exotische Verwendungen und es sind bisher keine derartigen Belege bakannt geworden.

Doch es gab noch eine weitere Gebühr, und zwar für die Nachlieferung Zeitungen und solche "Zeitungssachen" gibt es.





In beiden Fällen wurden zwei Exemplare der "Frankfurter Zeitung" nachbestellt und hierfür war eine Gebühr von 50 Millionen Mark zu entrichten (für lediglich eine Zeitung hätte die Hälfte ausgereicht).

Bleibt noch anzumerken, dass es sich hierbei um ganz große Raritäten der Inflationszeit handelt; mit der 321 BP sind bislang ganze 2 Zeitungssachen bekannt und mit 321 AP nur 1 Exemplar.

Und nun bin ich gespannt, ob die Belegesammler vielleicht in ihren Beständen noch weitere solcher Stücke ans Tageslicht bringen.

Schönen Gruß
Harald
 
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