Thema: Vertriebswege im Handel
Cantus Am: 24.07.2020 20:56:22 Gelesen: 2547# 19@  
@ nagel.d [#13]

Hallo Dirk,

Stabordner jeder Art gehören nicht zum Warenumfang einer Buchhandlung, sondern sind Teil dessen, was in einer Schreibwarenhandlung verkauft wird. Buchhandlungen sind im Großen und Ganzen auf das konzentriert, was ihnen als fachbezogene Bezugsquellen vorgegeben wird; nähere Angaben dazu finden sich im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels.

Wenn sie ihr Sortiment öffnen zu sachfremden Gegenständen (z.B. Stabordner), dann bekommen sie Probleme mit dem Finanzamt, denn solche Dinge werden anders besteuert als Bücher und Landkarten, und außerdem muss dem vorab eine Umwandlung weg von der Geschäftsform einer Buchhandlung hin zu einem Mischmasch-Laden vorausgehen. Das mag für eine Buchhandlung erstrebenswert sein, wenn sie beispielsweise eine Bestellung über 1.000 Stabordner erhält, aber für so eine Minimalbestellung wie deine, die völlig sachfremd war, geht man selbstverständlich nicht das Risiko ein, sich nicht mehr "Buchhandlung" nennen zu dürfen.

Viele Grüße
Ingo
 
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