Thema: Vertriebswege im Handel
franzi2005 Am: 24.07.2020 21:37:59 Gelesen: 2518# 20@  
Wir schweifen vom Thema jetzt aber gewaltig ab. Trotzdem muß ich Cantus widersprechen. Buchhandlung kann jeder sich nennen, der Bücher verkauft. Nur ob er von Verlagen oder sog. Barsortimente (Buchgroßhändler) beliefert wird, hängt davon ab, daß er das Preisbindungsrevers des deutschen Buchhandels unterschrieben hat. Darin verpflichtet er sich, die Preisbindung zu akzeptierten. Das Revers wird beim Börsenverein des deutschen Buchhandel hinterlegt (bzw. deren Rechtsanwälte), der Händler bekommt dann eine sog. Verkehrsnummer und wird dann erst von den Verlage (Barsortimenten) beliefert. Wenn er die Preisbindung in irgendeiner Weise unterläuft, verliert der diese und kann dann seinen Laden schließen.

Häufig führen die Buchhandlungen Produkte wie Ansichtskarten, Glückwunschkarten, Globen, eBooks, Schreibwaren usw.. Diese Produkte muß er in seiner Kasse separat mit 19 % MwSt führen, das gedruckte Wort mit 7 %.

Große Buchhandlungen wie Hugendubel, Thalia führen heute einen Gemischtwarenhandel. Glückwunschkarten, farbige Papiere, Spiele und Spielsachen, CD`s.... Diese Produkte sind für sie "lebensnotwendig", von einem reinen Buchhandel könnten diese nicht leben.
 
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