Thema: BPP Befunde und Signierpraxis
alemannia Am: 25.07.2020 10:49:38 Gelesen: 15997# 8@  
Hallo zusammen,

in diesem Zusammenhang habe ich die folgende Frage:

Hat sich die Signierpraxis im Laufe der Zeit geändert?

Nach der mir vorliegenden Prüfordnung (Stand 2012) erfolgt gem. Ziffer 7.3 keine Signierung von Fälschungen zum Schaden der Post (Pfä.).

Mit Verweis auf Ziffer 5 der Prüfordnung kann in diesen Fällen jedoch ein Attest, Befund, oder Kurzbefund erstellt werden.

Bei der gezeigten Signatur dürfte es sich um die von Herrn Hans-Georg Schlegel handeln.

Wie war die frühere Prüfpraxis bei Pfä. und wie wurde die Stellung des Prüfzeichens auf Marke oder Beleg festgelegt?

Gruß

Guntram
 
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