Thema: Echt oder falsch: Deutsches Reich - echt gelaufen ?
wuerttemberger Am: 15.01.2010 15:46:51 Gelesen: 19000# 18@  
@ petzlaff [#15]

Mir ist nicht bekannt, dass jemals Einschreiben an einen Adressaten, der keine juristische Person (Individuum oder Firma oder Behörde etc.) darstellt, zugelassen waren/sind. Einschreiben haben/hatten immer eine rechtliche Beweiskraft. Familien als solche sind keine juristischen Personen.

Könntest Du das durch eine Literaturstelle bitte konkretisieren? Ich habe in meinen mir vorliegenden Postordnungen von 1900 bis 1950 nichts derartiges gefunden. Ich könnte dies nur Briefen mit Postzustellungsurkunde zuordnen, da diese amtliche Zustellungsform auf der Grundlage der Zivilprozessordnung beruht.

Gruß

wuerttemberger

PS. In diesen wirren Zeiten war wahrscheinlich mehr möglich, als zu normalen Zeiten. Ganz davon abgesehen kann so ein Einschreibestempel von jedem/jeder Privatmann/-frau angebracht worden sein. Außerdem reicht das Franko für eine Einschreibsendung sowieso nicht aus.
 
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