Thema: BPP Befunde und Signierpraxis
Roland Daebel Am: 25.07.2020 23:58:21 Gelesen: 15781# 18@  
@ EDMI [#1]

Viele einzelne Meinungen zu einem Zertifikat mit Klärungsbedarf.

Der Kurzbefund, um den es sich hier dreht, ist ein BEFUND, ansonsten würde irgendwo "KURZBEFUND" draufstehen - ein verschleppter Beschreibungsfehler aus dem ebay-Los.

Einige Prüfregelungen des BPP haben sich über die Jahre geändert.

Nun gehen wir das Thema mal chronologisch an:

1. Zum Prüfstück: Diese KgU-Fälschung wurde wohl Ende der fünfziger Jahre in West-Berlin produziert.

2. Zum Prüfer Schlegel: Das Gründungsmitglied des BPP (gegründet 1958), Hans-Georg Schlegel, war über Jahrzehnte als Prüfer deutscher Sammelgebiete tätig. Warum soll er zum Beispiel vor der politischen Wende nicht KgU-Fälschungen signiert haben - zumal, wenn es damals vielleicht keinen DDR-Prüfer im BPP gab? Meines Wissens wurde der Zusatz "BPP" in Prüfstempeln erst später nach der Gründung des BPP eingeführt. Damals im BPP, sowie auch in der DDR, wurden "PFä" mit Zusatzzeichen signiert. Den Zeitpunkt dieser Prüfung kann man wohl nicht mehr in Erfahrung bringen.

3. Zum Prüfer Schönherr: Herr Schönherr ist heute nicht mehr Mitglied des BPP. Der Befund wurde vor 11 Jahren verfasst. Inzwischen sind die Vorgaben des BPP für die Ausfertigung von Attesten, Befunden, und Kurzbefunden präzisiert worden, auch in Hinsicht auf vorhandene oder nicht angebrachte Signaturen. Wie Lars Böttger in [#3] schreibt hat sich Herr Schönherr wahrscheinlich mit Textbausteinen vertan, deshalb erscheint der letzte Satz des Befundes unklar. Weiterhin sollten, wenn schon eine Mischzähnung im Befund erwähnt wird, auch noch die anderen Zähnungswerte des Prüfstücks genannt werden.

4. Fazit: Einem zukünftigen Eigentümer dieser KgU-Fälschung sei freigestellt, bei dem seit einigen Jahren tätigen BPP-Prüfer für Propagandafälschungen (und so weiter), Herrn Roland Pieles, ein neues Zertifikat anfertigen zu lassen.

Panta Rhei - alles bewegt sich.

Weiterhin viel Spaß!
 
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