Thema: Recht: Replica Stamps - Neudruck als Gewerbe - erstes Urteil
bovi11 Am: 26.07.2020 19:45:17 Gelesen: 5929# 9@  
@ eswareinmal [#7]

"Rechtlich ist da wohl wirklich kaum etwas zu machen"

Das trifft nicht zu; man muß solche Mißstände einfach einmal angehen.

Zwischenzeitlich gibt es unter dem Aktenzeichen 18 O 10/20 ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund, wonach es die Anbieterin bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen hat,

"1. Nachbildungen von Briefmarken, Briefen, Postkarten Produkte unter falschen bzw. dafür nicht vorgesehenen Produktkategorien anzubieten."

und

"2. Nachahmungen von Briefmarken und/oder postalischen Belegen mit dem Begriff „Neudruck“ zu bewerben, wenn es sich tatsächlich nicht um Neudrucke im philatelistischen Sinne handelt" *

Wegen eines Punktes ist das Klageverfahren noch nicht abgeschlossen, nämlich es zu unterlassen,

"Nachahmungen von Briefmarken und/oder postalischen Belegen mit MICHEL-Katalognummern oder Nummern aus anderen Briefmarkenkatalogen zu bewerben".

*
Die Bezeichnung „Neudruck“ nach philatelistischem Verständnis ist hierbei wie folgt begründet und gilt für Postwertzeichen

„welche von einer staatlichen Postverwaltung mit unveränderten (Original-) Druckstöcken oder Druckplatten hergestellt wurden, nachdem die Frankaturgültigkeit solcher Marken beendet war.

[…]

Die Bezeichnung „Neudruck“ ist für Fälschungen, Phantasiedrucke, Nachdrucke oder dergleichen nicht zu verwenden.“

 
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