Thema: Recht: Replica Stamps - Neudruck als Gewerbe - erstes Urteil
bovi11 Am: 26.07.2020 21:38:44 Gelesen: 5826# 11@  
@ JohannesM [#10]

Bislang wurde u.a. mit "Neudruck" geworben. Beispiel:



Nachdrucke im philatelistischen Sinne sind die Phantasieprodukte natürlich auch nicht.

"Nachdrucke sind in staatlichem Auftrag hergestellte Drucke, zu deren Herstellung ein mehr oder weniger abgeänderter bzw- erneuerter Originaldruckstock verwendet wurde und zwar nachdem die Frankaturgültigkeit gleichwertiger Postwertzeichen beendet war. Nachdrucke, die nicht in staatlichem Auftrag hergestellt wurden, werden Fälschungen gleichgestellt."
(MICHEL)

Diese Anforderungen erfüllen die Machwerke der Anbieterin natürlich ebenfalls nicht - eins nach dem anderen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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