Thema: BPP Befunde und Signierpraxis
Oliver Estelmann Am: 26.07.2020 23:26:06 Gelesen: 15663# 21@  
Ein rund 35 Jahre altes Attest heranzuziehen, halte ich für unangebracht, nachdem ich schon geschrieben hatte: "... heute nicht mehr …"

Die Regelungen für das Signieren einer Marke haben sich seitdem erheblich geändert. Nicht wesentlich in der Stellung des Prüfzeichens, sondern in der überhaupt erforderlichen Anbringung einer solchen Signatur. Die Marken sollten immer im Vordergrund stehen und die Anbringung einer Signatur bei wertvolleren Stücken immer vermieden werden. Heute verbietet ein Attest z.B. eine Signatur der Marken.

Unterschied:

Eine Marke kommt zur Prüfung, lag aber in früheren Zeiten bei demselben Prüfer schon einmal vor. Damals hatte der Prüfer signiert. Nun wünscht der neue (oder auch der alte) Kunde eine erneute Prüfung, möchte aber einen Kurzbefund, Befund oder ein Attest. Die Marke wird erneut geprüft, mit dem (z.B.) ergänzendem Zusatz:

"Die Marke wurde bereits früher von mir schon signiert."
Oder:
"Die Marke trägt Signaturen von …".
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/14584
https://www.philaseiten.de/beitrag/240138