Thema: (?) (248) Deutsches Reich: Belege bestimmen
bernhard Am: 31.07.2020 00:24:29 Gelesen: 50692# 118@  
@ dr31157 [#117]

Hallo Detlef,

die Vorschriften für Gefälligkeitsabstempelungen unterlagen einer ständigen Veränderung. Diese 4- bis 8-wöchige Nachstempelfrist kenne ich nur aus der Nachkriegszeit, nicht bei der Reichspost. Aber auch hier durften streng genommen keine EINSCHREIBEBRIEFE mit nicht zeitgerechten Stempeldaten versehen der Postbeförderung zugeführt werden.

Mit Beziehungen hat das auch nichts zu tun. Die Verwendungszeit des Stempels wurde vorher festgelegt, danach musste der Stempel an die RPD zurückgesandt werden.

Dein gezeigter dritter Beleg fiel genau in die Umstellungszeit von der Postbeförderung nach Bahnstrecken auf Postleitgebiete. Hier stand die Reichspost kurz vor einem Kollaps. Die Kehrtwende wurde mit der Einbindung des Publikums geschafft (Postleitzahlangabe auf den Briefen). Da man dem Beleg ansah, dass es sich um einen Sammlerbeleg handelt, wurde er von den aufgetürmten Bergen von Briefen möglicherweise erst ganz zum Schluss abgetragen. Eine Falscheinstellung des Ankunftsstempels kann man auch nicht ausschließen.

Viele Grüße
Bernhard
 
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