@ Ameise
[#378]Der obere Beleg ist nicht nachträglich entwertet. Das ist Post im Ort der Auflieferung. Mit dem verwendeten Poststellenstempel (Gummistempel) sollte keine Frankatur entwertet werden, außer Post für den gleichen Ort.
Bei den anderen Belegen könnte man von nachträglicher Entwertung ausgehen, da Absede- und Empfängerorte verschiedene sind.
Viel Spaß weiterhin!