Thema: BPP Befunde und Signierpraxis
Oliver Estelmann Am: 01.08.2020 23:52:47 Gelesen: 14542# 33@  
@ stephan.juergens

... wenn ich in einem (aktuellen) Attest/Befund/Kurzbefund lese "Signiert Emilio Diena" oder um in Ihr Prüfgebiet zu gehen "Signiert Lemberger" oder "Signiert Sachse" dann hat dies AUCH die Botschaft: die Altsignaturen sind m.E. echt. Es gibt aktuell tätige Prüfer (nicht zwingend im BPP), den traue ich nicht unbedingt zu, eine Fälschung zu erkennen, die aber in der Lage sein sollten, Altprüfungen ihrer Vorfahren im Firmenarchiv zu verifizieren.

Wir prüfen keine Signaturen, sondern Marken und Stempel! Selbst Marken mit eigener Signatur werden grundsätzlich erneut geprüft! Nicht nur weil die Signatur täuschend echt nachgemacht sein könnte, sondern es geht vorwiegend um die Erhaltung.

Wenn oben steht: "dann hat dies AUCH die Botschaft: die Altsignaturen sind m.E. echt"
und:
"Altprüfungen ihrer Vorfahren im Firmenarchiv zu verifizieren."


Ok, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

1. Waren diese damaligen Experten oder Prüfer von heutigen Erkenntnissen nicht informiert.
2. Ist damit der zweite Satz hinfällig.
3. Sind seit Jahrzehnten falsche Signaturen im Umlauf (allein vom Lemberger schon mindestens 3).
4. Kein Firmenarchiv ist komplett.

Wozu dieses anmerken, wenn man es doch sehen kann? Es war mal bei einigen Prüfern üblich, heute nicht mehr. Um das mal zu überspitzen: warum noch reinschreiben, dass die Marke kurze Zähne, Büge, Stempeldaten ausserhalb der Gültigkeit der Marke etc hat - sieht man doch auch. Sorry, mit solchen Sätzen machen Sie die Tätigkeit der Prüfer teilweise überflüssig. Ich gehe mit einer Marke/Brief zu einem Experten und bezahle ihn dafür, dass er sein Expertenwissen zu einer Marke AUFSCHREIBT - und nicht dafür, das er mir sagt "Jau, schöne Marke, Rest sieht man".
Ich empfinde Sätze wie "für Schnitt und Stempelposition siehe Foto" in Attesten schon als absolute Zumutung - klar, jemand der regelmässig Marken eines bestimmten Sammelgebiets sieht, weiss ob eine Marke mit fürdieses Sammelgebiet breiten oder knappen Rändern geschnitten ist, weil er Erfahrung hat, wie dies Sammelgebiet gedruckt wurde. Aber dem "Laien", "Anfänger" oder auch nur "Fachfremden", der von einem anderen Sammelgebiet kommt, hilft dies gar nicht."


Der echt dicke Absatz gibt mir zu denken. Wer so etwas schreibt, kann eigentlich noch keine Prüfsendung losgeschickt haben, denn:

Der Einsender einer Prüfsendung muss sich die Prüfordnung des BPP zu Gemüte gezogen haben.

Ich für meinen Teil, sende nach Empfang einer Prüfsendung eines Erstkunden die Einverständniserklärung zur Prüfordnung an den jeweiligen Kunden. Damit setze ich die genaue Kenntnis derselben voraus. Unterschreibt er diese nicht, keine Prüfung! In dieser Prüfordnung sind alle Punkte DEUTLICH erwähnt, die eine Prüfung, nebst Erstellung eines Attestes uns.beinhalten.

Dazu gehört auch:

Ausgabespezifische Einzelheiten (Zähnung, Schnitt usw.) zu erwähnen, Mängel zu beschreiben, selbstverständlich auch vorhandene Signaturen und auch Besonderheiten zu erwähnen.

Die Erwähnung "ich habe nicht signiert", gehört definitiv nicht dazu !

Und übrigens: Es wird sicher schwer werden, mir ein Beispiel zu nennen, wo ich auf die Bezugsabbildung des Attestes, Befundes oder Kurzbefundes hingewiesen habe. Mich haben solche Aussagen in Attesten früher auch gestört.

Sicher könnten wir hier einige Beiträge als nicht geschrieben ansehen, hätten die Verfasser die Prüfordnung gelesen und verstanden.

Beste Grüße
Oliver Estelmann
 
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