Thema: BPP Befunde und Signierpraxis
stephan.juergens Am: 02.08.2020 10:35:53 Gelesen: 14470# 34@  
@ Oliver Estelmann [#33]

Sicher könnten wir hier einige Beiträge als nicht geschrieben ansehen, hätten die Verfasser die Prüfordnung gelesen und verstanden.

Schuldig im Sinne der Anklage. Ich dachte immer, die Prüfungsordnung hätte vor allem haftungsrechtliche Bedeutung. Dass sie auch den Selbstzweck hat, gelesen zu werden, Junge, wär hätte das ahnen können. Erklärt, warum wir in Deutschland mehr Prüferverbände als Prüfer haben.

Und übrigens: Es wird sicher schwer werden, mir ein Beispiel zu nennen, wo ich auf die Bezugsabbildung des Attestes, Befundes oder Kurzbefundes hingewiesen habe. Mich haben solche Aussagen in Attesten früher auch gestört.

Der Prüfer, bei dem mir dies am häufigsten auffällt ist (und war) nie an die BPP-Prüfordnung gebunden.

Es ist nur ein Beispiel gewesen, wie man "Wozu dieses anmerken, wenn man es doch sehen kann?" auf die Spitze treibt - und dies auf eine Art und Weise, dass ein potentielle Käufer zwar eine Expertise hat, aber nicht weiß, ob er jetzt ein besseres oder ein schlechteres Exemplar dieser Marke hat. Sprich hier hält der Experte m.E. bewußt sein Expertenwissen zurück.

Meines Erachtens sollte ein Attest so geschrieben sein, dass jemand, der keine Ahnung von der Materie hat, hinterher weiß, ob er ein gutes, mittelmäßiges oder schlechtes Stück hat. Vielfach lesen sich Atteste so wie Arbeitszeugnisse - sprich alles "schlechte" steht nur zwischen den Zeilen.

Nicht persönlich nehmen: Ich kann mich an kein Estelmann Attest erinnern, dass ich negativ wahrgenommen habe, sprich auf das meine Anmerkungen hier zutrefen.
 
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