Thema: BPP Befunde und Signierpraxis
Martin de Matin Am: 02.08.2020 14:06:03 Gelesen: 14560# 35@  
Da geschrieben wurde, das der Umgang (signieren) mit Prüfgegenständen mit dem laufe der Jahre sich verändert hat, habe ich eine Frage zum aktuellen Verfahren bezüglich der Beschreibung von Prüfgegenständen in einem Attest.

Unten zeige ich ein Attest und einen Befund, die 14 Jahre alt sind und am gleichen Tag vom gleichen Prüfer erstellt wurden. Die Marken sind ohne Signatur.

Beim Befund steht bezüglich der Erhaltung: Die Werte weisen Zahnverkürzungen auf, oberer Wert mit Druckspur (nebenbei bemerkt der untere auch; hierfür aber unwichtig, da dies ein anderes Thema ist)



Im Attest steht: Die Werte sind in guter Gebrauchserhaltung



Bei einem Attest erwarte ich, das die Erhaltung zumindest genauso beschrieben wird wie in einem Befund, und nicht das wischi-waschi-Wort "gute Gebraucherhaltung" für Farbabschürfungen bzw. starke Farbabschürfungen und Zahnverkürzungen verwendet wird. Das man für das eine Stück ein Attest ausstellte und für das andere einen Befund ausstellte kann ja wohl nicht am Handelswert liegen, da der 6er-Block damals in diesem Zustand auch keinen höheren Wert als das Paar hatte (der 6er-Block war ca. 50% billiger als das Paar); oh ich weiche von meiner eigentlichen Frage ab.

Meine Frage ist, wird heutzutage in Attesten immer noch so nichts konkretes aussagende Worte, wie "gute Gebrauchserhaltung", bei der Beschreibung des Erhaltungszustandes verwendet, ohne die eigentlichen Mängel aufzuführen, oder ist es dem Prüfer überlassen, wie genau er ein Prüfstück im Attest beschreibt.

Gruss
Martin
 
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