Thema: (?) (271) Doppelabstempelungen auf Marken und Belegen
epem7081 Am: 04.08.2020 21:35:11 Gelesen: 84207# 221@  
Hallo Freunde des "Dopplereffekts",

Absenderfreistempel und zusätzlich noch ein Handstempel „Gebühr bezahlt“ - das muss doch einen Grund haben.



Die Sendung mit dem Programmangebot der Galerie Schlichtenmaier OHG auf Schloß Dätzingen in „ 7043 Grafenau, Württ 2“ bringt 152 gr auf die Waage. Der Wertstempel im AFS mit 090 wäre nach dem 1.4.1989 portogerecht gewesen, wenn die Bedingungen für eine Massendrucksache vorgelegen hätten. Die waren zu der Zeit aber schon etwas sehr diffizil gestaltet.

Laut Michel Postgebühren Handbuch Deutschland waren erforderlich:

„mindestens 1000 Sendungen, dabei mindestens je 10 auf dieselbe Postleitzahl bzw. Zustellamtsnummer (in größeren Orten) oder mindestens 100 Sendungen, alle auf dieselbe Postleitzahl bzw. Zustellamtsnummer“.

Für die nächste Postgebührenstufe mit 1,00 DM lesen sich die Bedingungen kaum besser: „mindestens 1000 Sendungen, dabei mindestens je 10 auf denselben Leitbereich oder mindestens 100 Sendungen, alle auf denselben Leitbereich “.



Offenbar wurden diese Vorgaben nicht erreicht - somit wurden entweder als Brief 3,20 DM oder - als Drucksache (bei Akzeptanz ohne entsprechendem Aufdruck) -1,80 DM fällig. Es führte also kein Weg an der Gebührennachzahlung und dem zusätzlichen Stempel „ Gebühr bezahlt / beim Postamt / 7031 Grafenau 1“ vorbei.

Ich hoffe meine amateurhafte Interpretation der Portosituation findet die Zustimmung der Portoexperten im Forum.

Mit freundlichen Grüßen
Edwin
 
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