Thema: Philatelie in der Presse
petzlaff Am: 24.01.2010 10:27:17 Gelesen: 1302401# 349@  
@ Richard [#148]

In der Anmerkung zum Standardbrief auf Seite 14 heißt es, diese Briefe müssten "so beschaffen sein, dass sie sich maschinell verarbeiten lassen".

Das ist absolut nachvollziehbar. Wenn sich ein Postkunde nicht an die AGBs und die dort in Punkt 1(2) genannten angeschlossenen Bedingungen hält, muss er ggfs. damit rechnen, dass mit der Frankierung eines Poststücks kein gültiger Dienstleistungsvertrag zustande kommt. In diesem Fall bedeutet das entweder Ablehnung der Beförderung und "Return to Sender" oder Beförderung mit entsprechendem manuellen Mehraufwand für die Abfertigung. Beides kann lt. AGB Punkt 2(3.3) mit Verweis auf Punkt 5(3) nach Ermessen der Post zu "Strafporto" führen.

Früher gab es für nicht korrekt frankierte Sendungen die sogenannten Portomarken ("Postage Due") - diese dienten dazu, entsprechend den Beförderungsbedingungen inkorrekt frankierte Sendungen zu markieren und das erforderliche Nachporto zu quittieren.

Dass das Porto in Deutschland höher ist als in vielen anderen Ländern ist ärgerlich, aber ebenso nachzuvollziehen. Schließlich ist hierzulande das Lohnniveau für Dienstleistungen wesentlich höher als in den meisten anderen Staaten dieser Welt. Zu erbringende Dienstleistungen müssen natürlich finanziert werden - die Post macht das logischerweise über das Porto, denn das ist ja genau dafür da.

LG, Stefan
 
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