Thema: Briefmarken Angebote des Herrn Herbert Michael Maerz
bovi11 Am: 26.08.2020 11:53:03 Gelesen: 10789# 16@  
@ drmoeller_neuss [#15]

"sorry, ist off-topic, aber: Auf die Zustellung von Einschreiben ist leider kein Verlass mehr. Ich habe selbst einige Einschreiben aus dem Ausland "erlebt", die vor Coronazeiten einfach in meinen Briefkasten in Neuss eingeworfen wurden - ohne meine Unterschrift. Nun gut, ich habe mich nicht beschwert, schliesslich sind die Briefe angekommen. Dann mein Erlebnis: eine Abholkarte und zwei Einschreiben von zwei verschiendenen Tagen auf der Post bekommen. Keine Ahnung, wo der Briefträger die Abholkarte vom ersten Einschreiben hingesteckt hat, garantiert nicht in meinen Briefkasten. Ich hatte Glück, sonst wäre der Brief als "nicht abgefordert" zurückgegangen und der Verkäufer hätte vielleicht bewertet: "Käufer holt Ware nicht von der Post ab - nie wieder".

Und in diversen Foren liest man über den bürokratischen Kampf mit der deutschen Post um die lächerliche Entschädigungssumme von 25 EUR."


Die ZPO sieht unter den genannten Bestimmungen die Zustellung von einstweiligen Verfügungen im EU-Ausland ausdrücklich per Einschreiben gegen Rückschein vor. Nach Eingang des Rückscheins teilt das Gericht die Zustellung mit.

Damit gibt es nach meinen (recht umfangreichen) Erfahrungen in der Praxis keine Probleme.

Aber das kennen wir ja schon: Man kann alles zerreden!
 
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