Thema: Recht: Falscher Satz schließt Sachmängelhaftung nicht aus
Richard Am: 29.08.2020 09:35:56 Gelesen: 1814# 1@  
Recht: Falscher Satz schließt Sachmängelhaftung nicht aus

Auf Ebay und Ebay Kleinanzeigen haften die meisten Privatverkäufer für Mängel, weil sie die Sachmängelhaftung nicht explizit ausschließen. TECHBOOK verrät, was man genau ins Inserat schreiben sollte.

„Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewährleistung übernehmen kann.“ So ein Satz soll Verkäufer schützen. Tut er aber nicht. Wer beim Verkauf gebrauchter Dinge im Internet nicht für Mängel haften will, muss die sogenannte Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Die passende Formulierung dafür lautet: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“ Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Andere Formulierungen brächten dagegen keine Sicherheit. Sollte ein Käufer etwas reklamieren, wäre ein solcher Passus dann wirkungslos.

[Quelle und weiter lesen: https://www.techbook.de/pc-mac/web-pc-mac/privatverkaeufer-ebay-haftung ]
 
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