Thema: Recht: Falscher Satz schließt Sachmängelhaftung nicht aus
bovi11 Am: 29.08.2020 09:46:28 Gelesen: 1804# 2@  
@ Richard [#1]

Auch der "richtige" Satz schütz zu Recht nicht vor der Haftung bei falscher Beschreibung:

Wer z.B. ein Silberbesteck anbietet und dann ein versilbertes Besteck liefert, haftet dem Käufer gegenüber. Gleiches gilt für Postwertzeichen. Wer eine bestimmte Briefmarke zum Kauf anbietet, kann den Vertrag nicht mit der Lieferung einer Fälschung erfüllen. Da hilft auch kein "richtiger" Haftungsausschluß.
 
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