Thema: Recht: Falscher Satz schließt Sachmängelhaftung nicht aus
olli0816 Am: 29.08.2020 12:12:22 Gelesen: 1730# 4@  
Hallo Richard,

unabhängig von den Ausführungen, wie man Sätze formuliert um als Privatverkäufer (vermeintlich) nicht haften zu müssen ergibt das doch logisch wenig Sinn. Die rechtliche Seite wurde schon erklärt. Es geht doch um den Sachverhalt bei Briefmarken, dass der Verkäufer etwas vermeintlich teures anbieten möchte, das Risiko kennt das dem nicht so ist weil höchstwahrscheinlich Fälschung oder mindere Qualität, die nicht auf den ersten Blick sichtbar ist um sich dann rausreden und das Geld für nichts einstecken kann. Das ist doch nicht OK und diesen Zeitgenossen sollte man nicht auch noch versuchen zu helfen. Das es unseriös ist, braucht man sicher nicht zu betonen.

Persönlich kaufe ich grundsätzlich nicht bei dieser Art Verkäufern, die glauben so etwas durchziehen zu müssen. Wenn es gültig wäre, stünde da nur verklausuliert: Ich, der Verkäufer führe dich hinter die Fichte und Du bist damit einverstanden wenn Du bietest. Und genau so sollte man als Käufer handeln: Nicht bieten sonst selber schuld, mein Freund. Bei ebay bezahle ich inzwischen grundsätzlich nur mehr mit Paypal, ist zwar blöd für die Ehrlichen, aber so habe ich die Kontrolle. Lieber ist der andere schlecht gelaunt als ich. Ich bin in diesem Punkt sehr pragmatisch eingestellt.

Grüße Oliver
 
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