Thema: Deutsches Reich: Bebilderte Werbung auf Briefumschlägen und Postkarten
axelotto Am: 03.09.2020 07:16:30 Gelesen: 304638# 547@  
Morgen,

damit der schöne Anzug weiterhin so gut aus sieht muss er auch dementsprechend nach dem tragen auch weg gehangen werden.

Am besten auf einen ...



Eine der grösste Spezialfabrik der Welt ... na mal nicht übertreiben, aber wenigstens mit eingetragener Schutz Marke.

Infolge der zunehmenden Industrialisierung und des gesteigerten Warenverkehrs, vor allem aber im Zuge zunehmender wirtschaftlicher Interessenwahrnehmung auf nationalstaatlicher Ebene, entstand nach der Reichsgründung, ähnlich wie schon ein Gesetz zum Geschmacksmusterschutz (1876) auch die Dekretierung eines Gebrauchsmusterschutzes. Ein Reichsgesetz vom 1. Juni 1891 schuf für das Deutsche Kaiserreich die rechtlichen Voraussetzungen, sodass das Kaiserliche Patentamt am 1. Oktober 1891 das „Deutsche Reichs-Gebrauchsmuster“ einführte. Zahlreiche Produkte wurden so zwischen 1891 und etwa 1945 mit der Kennzeichnung „D.R.G.M.“ versehen, oft unter Hinzufügung der Musternummer, die es heute erlaubt, die Entstehungszeit mancher materiell überlieferter historischer Geräte auf ein bestimmtes Jahrzehnt einzugrenzen. Auch einige Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg war diese Kennzeichnung in Westdeutschland gelegentlich noch üblich, die Abkürzung lautete dann nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland entsprechend „D.B.G.M.“ (Deutsches Bundes-Gebrauchsmuster).

Die Schutzvoraussetzungen für das Gebrauchsmuster sind denen für das Patent ähnlich. Durch ein Gebrauchsmuster können in Deutschland und Österreich gewerblich anwendbare Erfindungen geschützt werden, die neu sind und auf einem erfinderischen Schritt beruhen (DE: § 1 Abs. 1 GebrMG; AT: § 1 Abs. 1 GMG).
(Quelle Wikipedia)

Gruß Axel
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/3021
https://www.philaseiten.de/beitrag/243308