Thema: Betrug zum Schaden der Post
DL8AAM Am: 08.09.2020 14:45:30 Gelesen: 51647# 156@  
@ Journalist [#155]

Am Schalter die Annahmekräfte werden bezüglich gültiger oder ungültiger Briefmarken nicht mehr geschult. Die Kontrolle findet nur im Abgangsbriefzentrum statt

Ich hatte spasseshalber zwischenzeitlich sogar einen befreundeten Juristen (Richter) mal diesbezüglich ("beim Bier") angesprochen und er bestätigte mir (privat), wie auch schon drmoeller_neuss oben schrieb, wenn der Mitarbeiter den Brief so am Schalter angenommen hat, dann kann ich als Kunde davon ausgehen, dass dieser "für die Post sprach", die verklebte Frankatur gilt dann eben als "post-akzeptiert", zumal er die Sendung sogar per Hand (Handrollstempel) am Kundenschalter (im BZ) gestempelt hatte. Das die Post ihr Personal nicht mehr schult, muss ich mir als Kunde nicht anrechnen lassen, das geht auf die Kappe der Post.

Es hätte folglich auch kein Nachporto erhoben werden dürfen, selbst eine Rücksendung an den Absender - wie hier nach der Annahmeverweigerung - wäre eigentlich nicht korrekt gewesen. Falls uns nachweislich dadurch ein Schaden entstanden wäre, wäre die Post sogar (möglicherweise) schadensersatzpflichtig geworden, bei einem "echten" Verschulden (u.U.) sogar unabhängig von den AGB.

Schade man hätte sich vielleicht doch wehren und nicht einfach anstandslos bezahlen sollen. Aber wer klagt sich wegen 3,15 € durch alle Instanzen, außer man macht das aus "Spass und Hobby" - und ich kann mir für mich wirklich schönere Hobbydinge vorstellen. ;-) Dann zahlt man eben die 3,15 € und scannt in der gewonnenen Zeit ein paar FRANKITs für unsere Datenbank ein. ;-)

Beste Grüße
Thomas
 
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