Thema: Betrug zum Schaden der Post
drmoeller_neuss Am: 08.09.2020 16:31:54 Gelesen: 51589# 158@  
@ DL8AAM [#156]

Dann hake doch bei Deinem befreundeten Richter noch einmal nach.

Ich bin der Auffassung, dass der Post in jedem Fall das Entgelt für die Beförderungsleistung zusteht. Die Post hat allerdings kein Recht, die Sendung zurückzubehalten oder gar zurückzuschicken, da die Post die Sendung am Schalter angenommen und Gelegenheit zur Prüfung der Frankatur hatte. Eventuelle Verzögerungen und zusätzliche Aufwände kannst Du als Schadensersatz gegen die Post geltend machen.

Die Post könnte Dir aber eine Zahlungsaufforderung zur Zahlung des Differenzbetrages zuschicken. Eventuelle Bankspesen gehen zu Lasten der Post, da die Post die Frankatur nicht überprüft hat.

Das dürfte Dir zumutbar sein und rechtlichen Bestand haben. Die Fahrt zur Post und das Auslösen der Sendung und Zahlung des Nachentgeltes in bar ist sicher nicht zumutbar.

Im übrigen vertrete ich die Ansicht, dass die absichtliche Frankatur mit ungültigen Marken als Betrug geahndet werden kann.

Es kommt natürlich auf den Einzelfall an. Nehmen wir an, die Postangestellte fragt Dich, "sind das Euro-Marken" und Du antwortest mit "Ja", könnte Betrug gegeben sein. Wenn Du antwortest, "das weiss ich leider nicht, habe die Marken in meiner Portokasse gefunden", ist das kein Betrug, wenn die Post die Frankatur ohne weitere Prüfung akzeptiert.

Du hast aber keine Garantenpflicht. Du musst nicht die Post darauf hinweisen, "schauen Sie bitte genau auf die Marken, vielleicht sind die nicht mehr gültig".

Betrug setzt strafrechtlich Vorsatz voraus. Das ist auch das Leid vieler Einzelhändler, die abends 10-Baht-Stücke oder 1-Real-Stücke aus Brasilien in der Kasse haben. Man muss schon zweimal hinschauen, um diese ausländischen Münzen von Euros unterscheiden zu können. Wer damit absichtlich zahlt, begeht Betrug. Dann muss aber schon die Polizei in der Kleidung etliche Baht- oder Real-Stücke finden. Die meisten Leute sind aber so klever, und erzählen, dass das Kleingeld wohl unbemerkt vom letzten Urlaub in der Tasche zurückgeblieben ist, oder man es selbst als Wechselgeld bekommen hat.

(dazu auch OLG Köln, 16. 1. 1987 — Ss 754/86)

Fazit: das absichtliche Verwenden von ungültigen Postwertzeichen ist keine Bagatelle. Und bei manchen ebay-Händlern kommt das so häufig vor, dass man nicht mehr an einen Zufall oder Versehen glauben mag.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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