Thema: Altdeutschland Sachsen: Die Streichung entfallener Farben im Michel Katalog
Altsax Am: 11.09.2020 10:38:38 Gelesen: 13332# 23@  
Im Ergebnis würde das schließlich bedeuten, daß man eine unter Umständen fehlerhafte Katalogisierung beibehält, nur weil sich darauf beruhende Kaufhandlungen als Fehlinvestition herausstellen.

Es geht hier erkennbar nicht um "fehlerhaft"!

Es ist und bleibt Ansichtssache, in wie viele Untergruppen man Farben im Katalog einteilt, deren Verlauf kontinuierlich ist. Niemand hätte beispielsweise eine Katalogisieren aller Grauvarianten in einer Farbgruppe unter "Grau, Töne" beanstanden können. Ebensowenig könnte man es als "fehlerhaft" bezeichnen, wenn im Katalog 10 verschiedene Grautöne separat angegeben wären.

Das Problem besteht einfach darin, daß von ehemals vorgenommenen Unterteilungen abgewichen wird mit der Begründung, sie ließen sich (vom Prüfer) "nicht abgrenzen". Wenn frühere Prüfer das konnten, könnte es der derzeitige dann auch, wenn er deren Kriterien kennen würde. Genau da liegt anscheinend das Problem. Die "Lösung" geht zu Lasten derer, die die betreffenden Farben - mit Attesten früherer Prüfer wohlgemerkt - teuer erworben haben.

Es ist selbstverständlich nichts dagegen einzuwenden, ehemals als Farbvarianten katalogisierte Veränderungen (z.B. Bleisulfidschäden) aus dem Katalog zu nehmen. Da war die Katalogisierung tatsächlich "fehlerhaft" und muß ohne Rücksicht auf finanzielle Verluste korrigiert werden.
 
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