Thema: Altdeutschland Sachsen: Die Streichung entfallener Farben im Michel Katalog
modirawatleng Am: 11.09.2020 16:16:41 Gelesen: 13195# 28@  
@ bovi11 [#27]

"Eine Katalogredaktion ist gehalten, sich an den jeweils neuesten Erkenntnissen zu orientieren."

Schön wär's, aber genau das ist sie eben nicht.

Bei der Sachsen Nr.19 war "hell- bis mittelgrau" sehr nah an "türkisgrau bis blaugrau", und Markus Pichl hat im Thread https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=10676&CP=0&F=1 demonstriert, wie sich 19c in 19f verwandeln kann. Für den Prüfer resultiert daraus ein Schadensersatzrisiko von 1.050 EUR pro Marke.

Da jeder Verkaufende eine 19f vor sich sehen möchte, der Kaufende aber nur eine 19c erkennen kann, sind tatsächliche Schadensersatzfälle gar nicht unwahrscheinlich.

Wenn nun ein BPP-Prüfer an die Michel-Redaktion herantritt und bekundet, dass er aufgrund des Risikos und der Veränderlichkeit der Farbnuance eine Prüfung auf 19f schlichtweg ablehnt, könnte die Redaktion dem nachgeben. Erst recht, wenn es nur einen Prüfer für das Gebiet gibt. Ein irgendwie geordnetes Verfahren oder eine Begründung bedarf es dazu nicht - ein Prüfer muss die Redaktion überzeugen. Punkt schluss.

Das liegt nicht an "Tatsachen", über die gesicherte "Erkentnisse" und "Feststellungen" (BPP) möglich sind, sondern gerade an der Wandelbarkeit sowohl von Farben als auch von Klassifizierungen in Verbindung mit wirtschaftlichem und rechtlichen Gefahren.

Gruß,
modirawatleng
 
Quelle: www.philaseiten.de
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