Thema: Altdeutschland Sachsen: Die Streichung entfallener Farben im Michel Katalog
bovi11 Am: 11.09.2020 16:44:28 Gelesen: 13183# 30@  
@ modirawatleng [#28]

"Wenn nun ein BPP-Prüfer an die Michel-Redaktion herantritt und bekundet, dass er aufgrund des Risikos und der Veränderlichkeit der Farbnuance eine Prüfung auf 19f schlichtweg ablehnt, könnte die Redaktion dem nachgeben. Erst recht, wenn es nur einen Prüfer für das Gebiet gibt. Ein irgendwie geordnetes Verfahren oder eine Begründung bedarf es dazu nicht - ein Prüfer muss die Redaktion überzeugen. Punkt schluss.

Das liegt nicht an "Tatsachen", über die gesicherte "Erkentnisse" und "Feststellungen" (BPP) möglich sind, sondern gerade an der Wandelbarkeit sowohl von Farben als auch von Klassifizierungen in Verbindung mit wirtschaftlichem und rechtlichen Gefahren."


Das sind doch nur unterschwellige Unterstellungen.

Für mich - ich bin keine Sachsen-Spezialist - stellt sich das so dar, daß irgendwann einmal bestimmte Farben als gesonderte MICHEL-Nummern in den Katalog aufgenommen wurden. Wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, daß die (als selten) katalogisierte Farbe durch Lichteinwirkung oder durch andere äußere Umstände "entsteht", muß der Katalog geändert werden.

Den Frust, der bei dem einen oder anderen Sammler entsteht, weil er die "gute" Farbe teuer bezahlt hat, verstehe ich durchaus. Ich sehe darin gleichwohl keinen Grund, an einer Katalogeintragung festzuhalten, wenn sie sich als falsch erweist.
 
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