Thema: Altdeutschland Sachsen: Die Streichung entfallener Farben im Michel Katalog
Altsax Am: 12.09.2020 00:41:24 Gelesen: 12956# 36@  
"Bei der Sachsen Nr.19 war "hell- bis mittelgrau" sehr nah an "türkisgrau bis blaugrau""

Die seit Ende der 50er Jahre verwandten Farbbezeichnungen in Katalogen und Handbüchern waren "Grauwacke" und "Reingrau". Um typische Exemplare dieser Farbgruppen auseinanderhalten zu können, brauchte man keinen Prüfer. Für die Festlegung der "Grenzfarben" haben Prüfer seit urdenklichen Zeiten Farbreihen gebildet, an Hand derer die Grenzen fixiert wurden und bis heute werden.

"und Markus Pichl hat im Thread https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?ST=10676&CP=0&F=1 demonstriert, wie sich 19c in 19f verwandeln kann."

Die Ausführungen von Hern Pichl finden üblicherweise im Prüferbund wenig positive Beachtung und höchst selten Berücksichtigung, im vorliegenden Fall zu Recht.

"Für den Prüfer resultiert daraus ein Schadensersatzrisiko von 1.050 EUR pro Marke."

Das ist gerade bei solchen Abgrenzungsfragen schon durch die Prüfordnung ausgeschlossen und im Übrigen bei allen solchen Abgrenzungsfragen gegeben, ohne daß man deshalb gleich für Streichung von Farbvarianten im Katalog sorgt.

"Da jeder Verkaufende eine 19f vor sich sehen möchte, der Kaufende aber nur eine 19c erkennen kann, sind tatsächliche Schadensersatzfälle gar nicht unwahrscheinlich."

Es wäre interessant zu erfahren, wie viele erfolgreich durchgeführte Schadensersatzprozesse gegen Prüfer wegen solcher Farbabgrenzungen es schon gegeben hat, oder ob hier lediglich ein Popanz aufgebaut wird, um einen Grund für eine nicht nachvollziehbare Entscheidung liefern zu können.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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