@ bernhard
[#350]Solange es keinen Nachweis gibt, dass die Marken die Staatsdruckerei Wien jemals verlassen haben, genau solange sind alle Zweifel an der Existenz von echten Belegen
vollkommen berechtigt.
Man beweist etwas nicht, indem man ausführt, dass die Zweifel unberechtigt sein könnten, sondern indem man belegt, dass die Tatsachen anders sind.
Es gibt keinen Nachweis für eine Auslieferung der Mi-Nr. 909 und 910, noch für ihr Eintreffen in irgendeinem Postamt.
Jeder darf seine Meinung haben und so viel Geld für die Belege ausgeben, wie gewünscht. Der Forschungsstand ist jedoch
eindeutig.
modirawatleng